Abstehende oder asymmetrische Ohren bedeuten für viele Menschen Leid. Ebenso können zu groß empfundene Ohren sowohl für Erwachsene als auch Kinder zu einer Belastung werden. Sogenannte Segelohren (Otapostasis) sind die Folge einer angeborenen Ohrknorpelverformung oder einer asymmetrischen Entwicklung von Knorpelelementen. Aus medizinischer Sicht spricht man von abstehenden Ohren, wenn der Winkel zwischen Hinterkopf und Ohrmuschel mehr als 30 Grad beträgt. Vor allem Kinder sind durch Segelohren Hänseleien ausgesetzt uns reagieren sehr sensibel. Aber auch Erwachsene entscheiden sich häufig, eine Korrektur vornehmen zu lassen. In unserer Praxis in Bergkamen führt Facharzt Christoph Kwiatkowski die Ohrenkorrektur durch und verhilft damit großen und kleinen Patienten wieder zu mehr Selbstsicherheit.
Behandlungsdauer: | 1,0 - 1,5 Stunden |
Betäubung: | örtliche Betäubung / Vollnarkose |
Klinikaufenthalt: | ambulant oder stationär |
Schonzeit: | 10 - 14 Tage |
Narben: | hinter dem Ohr |
Sport: | 4 - 6 Wochen kein Sport |
Besonderheiten: | 8 Wochen nachts Stirnband |
Wir bieten Ihnen ein Beratungsgespräch in unserer Praxis an, das Sie unter der Rufnummer (Ästhetik) +49 (0) 2307 97 00 28 vereinbaren können.
Sie können anrufen oder Ihren Termin online buchen. (zur Terminvergabe)
Für Ihre Rückfragen steht Ihnen das Team der Praxis Dermesthetique gern zur Verfügung.
Wir freuen uns, Sie bald zu einem ersten Gespräch über das Thema Ohrenkorrektur bei Dermesthetique in Bergkamen begrüßen zu dürfen.
Die Gründe und Ursachen für eine Ohrenkorrektur können ganz unterschiedlich sein:
Wie bei jedem chirurgischen Eingriff bestehen auch bei einer Ohrkorrektur diverse Risiken, die unterschiedlich gravierend ausfallen. Mitunter möglich sind:
Aus folgenden Gründen werden auf der Webseite unserer Praxis keine Behandlungskosten im Bereich der ästhetisch – plastischen Chirurgie genannt:
Sollten Sie Interesse an einer Finanzierung haben, so vermitteln wir Sie gerne an unseren Partner medkred.de. Auch eine Ratenzahlung in unserer Praxis in Bergkamen möglich. Sprechen Sie uns zum Thema Behandlungskosten an! Wir beraten Sie gerne individuell zu den Möglichkeiten der Finanzierung.
Bitte beachten Sie: Liegt eine medizinische Indikation vor, werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen. Dazu muss eine schriftliche Bestätigung der jeweiligen Krankenkasse vorliegen.